BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Cannabisgebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)

Anmerkungen:* Jede Verzeigung wird nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl Substanzen und Straftaten.
** Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu.
*** Revision des Betäubungsmittelgesetzes am 01. Oktober 2013: Akzeptiert und bezahlt die erwachsene Person die Ordnungsbusse von 100.-, die auferlegt werden kann, wenn er/sie nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, wird weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.
**** Anpassung der Strafpraxis bei Ordnungsbussen in mehreren Kantonen ab Herbst 2017.
"andere" = Hanfplantagen und Haschischöl.
Quelle:BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
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