Startseite
 
Diese Website wird seit Januar 2020 nicht mehr systematisch aktualisiert. Für aktuelle Informationen zum Thema Sucht in der Schweiz empfehlen wir die Websites Zahlen und Fakten sowie das Schweizer Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten (MonAM).
Kokain
» Marktbezogene Aspekte und Regulierungen

Verzeigungen & Zollkontrollen

QuellenEidgenössische Zollverwaltung (EZV) für die Beschlagnahmungen und die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Verzeigungen.

Die Anzahl der Verzeigungen wegen Kokaingebrauchs hat zu Beginn der 90er Jahre stark zugenommen. Sie stieg zwischen 1990 und 1997 von 4'000 auf über 10'000 Fälle. Ab 2005 zeichnet sich eine tendenzielle Abnahme ab, gefolgt von einer stabilen Situation seit 2011. Allerdings weisen die Daten auf eine deutliche Zunahme ab 2015 hin, die möglicherweise dadurch zustande kommt, dass der Kokainkonsum und die Repression im Zusammenhang mit Kokain zugenommen haben (2018: 9'913 Fälle; vgl. Abbildung: BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Kokaingebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)). Was die Verzeigungen wegen Konsums von Crack und Kokablätter angeht, liegen nur wenige registrierte Fälle  vor. Diese deuten darauf hin, dass diese Form des Kokains in der Schweiz niemals eine grosse Bedeutung hatte.

Die Entwicklung bei den Verzeigungen und Beschlagnahmungen von Kokain sollte mit Vorsicht interpretiert werden. Tatsächlich beeinflussen mehrere marktbezogene Faktoren (Umfang des Handels und Anzahl Konsumierende), aber auch strukturelle Faktoren (Änderungen der Repressionspolitik, Einführung von Massnahmen wie Substitutionsbehandlungen) die jährliche Anzahl von Verzeigungen.

BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Kokaingebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)

Anmerkungen:* Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu.
Quelle:BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Die Menge des vom Zoll beschlagnahmten Kokains schwankte von Jahr zu Jahr erheblich (Abbildung). Im Jahr 2009 wurde ein Höchstwert von 280 kg verzeichnet, seit da nahm die beschlagnahmte Menge ziemlich stetig auf 58 kg im Jahr 2014 ab. Seither liegt sie bei rund 120 kg pro Jahr. Die Entwicklung der Verzeigungen und Beschlagnahmungen von Kokain sollte allerdings mit Vorsicht interpretiert werden. Tatsächlich beeinflussen mehrere marktbezogene (Umfang des Handels und Anzahl Konsumierende) sowie strukturelle Faktoren (Änderungen der Modalitäten hinsichtlich Kontrolle und Repression) die jährliche Anzahl der Verzeigungen. Ausserdem erlauben es die Zolldaten nicht, zwischen der importierten, durchgeschleusten und exportierten Menge zu unterscheiden.

top